Ich liebe, was ich tue

Es ist Ihre individuelle Situation, die Ihren Bedarf definiert und meine Aufgabe beschreibt.

 

Durch mich als Ihr freier unabhängiger Versicherungsmakler steht Ihnen so prinzipiell die gesamte Produktpalette aller Anbieter am Markt zur Verfügung.

 

Das unterscheidet mich als unabhängiger Versicherungsmakler neben einigen anderen Dingen grundlegend beispielsweise vom Generalagenten, Strukturvertrieblern oder anderen Vertriebsbeauftagten - auch Bankern.

 

Deren Auftraggeber sind die Unternehmen, deren Produkte sie vertreiben sollen.

 

Mein Auftraggeber sind ausschließlich Sie !

Die Voraussetzung für eine faire Beratung ist die Unabhängigkeit

Häufig mache ich die Erfahrung, dass vielen Kunden der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und anderen Beratern, Vertretern oder Generalagenten im Grunde nicht wirklich klar ist, denn letztlich bekommt er doch von allen einen Versicherungsvertrag vermittelt.

 

Da die Unabhängigkeit zu Versicherungsgesellschaften entscheidend für die Qualität der Beratung ist - und die kann Ihnen nur der Versicherungsmakler bieten, möchte ich an dieser Stelle hier die entscheidenten Unterschiede erklären.


Versicherungsmakler

Versicherungsvertreter


Ein Versicherungsmakler ist unabhängig,
und somit von keinem Versicherer weisungsungsgebunden, da er zu keinem Versicherer gehört.

 

Sein Vertragspartner ist der Kunde.

 

Auch hier lässt sich nachlesen im §59 des VVG.

Da heißt es in Absatz 3:

 

„(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (den Kunden) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. […]“

Das bedeutet, ein Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite seines Kunden , seinem Auftraggeber.

 

 

 

Einen auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen bedarfsgerechten Versicherungs-schutz zu suchen - fair und transparent (in der Regel bei verschiedenen Anbietern) ist die Aufgabe eines Versicherungsmakler.

 

-->  Markttransparenz statt Einseitigkeit.

 

Ein Versicherungsmakler ist somit Sachverwalter und Interessenvertreter seiner Mandanten.

 

 Eine faire Beratung, Transparenz und Lösungen in Ihrem Sinne ist entscheidend. Deshalb sollten Sie Ihre Absicherung ausschließlich einem unabhängigen freien Versicherungsmalkler anvertrauen.

 

Rechte und Pflichten werden üblicherweise transparent in einem Maklervertrag (siehe unten) geregelt.

Ein Versicherungsvertreter ist in seinen Produkten und seinen Empfehlungen weisungsgebunden.

 

 

Sein Vertragspartner ist der Versicherer.

 

Siehe § 59 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Da heißt es in Absatz 2:

 

"(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. [...]“

 

 

Das bedeutet, dass ein Versicherungsvertreter rechtlich auf der Seite des Versicherers steht,
da er als Vertreter von der jewiligen Versicherung beauftragt ist, deren Verträge zu verkaufen (das gilt auch für Generalagenten, Vermögensberater etc.).

 

Somit darf der Versicherungsvertreter einseitig darstellen - eben Werbung für seinen Auftraggeber machen. Da bleibt zwangsweise die Transparenz und häufig auch die Fairness auf der Strecke.

 

 

Das gilt grundsätzlich auch für die "Beratung" bei einer Bank. Auch die dortigen "Kundenberater" sind ihrem Arbeitgeber, der Bank, verpflichtet und müssen weisungsgebunden meist extrem hohe Umsatzzahlen für Bankproduke und Versicherungen erfüllen...

 

Somit ist eine faire und transparente Beratung mehr als unwahrscheinlich.

 

Gerade die Banken haben nun in unschöner Weise mit immer den noch für jeden Steuerzahler spürbaren finanziellen Folgen gezeigt, wie verheerend das von den Kunden erbrachte Urvertrauen missbraucht wurde.


Maklervertrag

Was kann in einem Maklervertrag vereinbart werden?
Neben beidseitigen Rechten und Pflichten könnten bespielsweise Aufgaben des Maklers beschrieben werden:

  • die Durchführung einer Bestandsanalyse
  • die Beratung sowie Durchführung einer Marktanalyse,
  • die Durchführung einer Risikovorabanfrage (Ausschreibung) bei mehreren Anbietern,
  • die Verwaltung der Versicherungsverträge
  • ...

Fazit

Bei einem echten Beratungsgespräch, sollte das Ergebnis nicht schon vor der Bestandsaufnahme feststehen.
Aus der Bestandsaufnahme und Ihrer aktuellen oder auch künftigen Situation ergibt sich im Zuge des Austauschs mit Ihnen,
Ihr individueller Bedarf.  Wo und wie Sie dann Ihre Schwerpunkte setzen wollen bzw. sollten, werden wir vertrauensvoll besprechen.

 

Echte Transparenz und Qualität im Beratungs- und Auswahlprozess kann nur erfolgen,

wenn die Beratung unabhängig  von Anbietern und deren beschränkten Produktauswahl ist.

 

Und das kann Ihnen nur ein unabhängiger Versicherungsmakler wie beispielsweise ich bieten.